Corona-Vorschrift für Bordelle in Berlin: Keine „gesichtsnahen Praktiken“ mehr
Die Corona-Maßnahmen treiben in Deutschland seltsame Blüten. Nachdem bekannt wurde, dass Medizinstudenten an der Uni Greifswald keine Vollbärte mehr tragen dürfen, damit die Schutzmasken besser sitzen, rückt jetzt die Rotlich-Szene in Berlin in den Blickpunkt.
„Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur im 2G-Modell mit zusätzlichen Vorgaben angeboten und in Anspruch genommen werden“, heißt es in der Berliner Verordnung dazu. Dazu zähle auch die Pflicht der vorherigen Terminvereinbarung sowie „für Kund:innen und Dienstleister:innen eine FFP2-Maskenpflicht“.
Aber selbst dann dürfen „Kund:innen und Dienstleister:innen“ sich lediglich an Stellen halsabwärts näher kommen. Denn, so die amtliche Bordell-Verordnung: „Gesichtsnahe Praktiken sind nicht gestattet.“
Na dann…
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