Vierte-Welle-Weihnachten: Wohin nur mit den Ungeboosterten
Die Maßnahmen erlauben und erfordern strikte Abgrenzung von unsicheren Weihnachtsgästen. |
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eschwerlich soll das Leben der Ungeboosterte sein, ausgegrenzt und alleingelassen vom gesunden Teil der Gesellschaft sollten sie im besten Falle eines Tages auf Knien gekrochen kommen und um eine dritte Dosis von irgendwas betteln. Wer nicht solidarisch ist, der verdient keine Solidarität, das war auch die christliche Botschaft, die hätte ankommen und auch den verstockten Rest der Verweigerer in Sachsen doch noch zur Spritze führen müssen.Boosterzauderer müssen draußen bleiben
Blind in die nächste Welle
Denn die Blässe, sie könnte auch von den Monaten in häuslicher Isolation herrühren. Zum Glück machen die neuen Corona-Regeln ein Weihnachtsfest mit ungeboosterten Familienmitgliedern quasi von Amts wegen unmöglich. Niemand ist gezwungen, seine Familie selbst auszuladen, es reicht ein Verweis auf die geltenden Beschlüsse von Bund und Ländern, die rechtzeitig vor dem großen Familienfest klargestellt haben: Ein Zusammensein von Ungeimpften ist allenfalls zulässig, wenn maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt dazukommen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gingen Bund und Länder noch davon aus, dass doppelt Geimpfte sicher sind – im Licht der neuen Omikron-Variante aber ist es niemand unterhalb der ersten Boosterstufe.
Kontaktbeschränkungen für die Festtagsplanung
Automatisch greifen die Kontaktbeschränkungen, die sowohl für den öffentlichen als auch privaten Raum gelten, nun weiter und tiefer in die Familienverbände. Doch sie erleichtern auch die Festtagsplanung: Sobald auch nur eine Person, die älter als 13 Jahre ist, in einer Familie nicht geboostert wurde, ist ein Weihnachtsfest in größerer Runde unmöglich. Das Vierte-Welle-Weihnachten verlangt Rechenarbeit vor der Einladung: Drei Geschwister, alle verheiratet sind und jeweils mit Kindern gesegnet, können ihre Eltern nur gemeinsam besuchen, wenn alle, die gemeinsam Weihnachten feiern wollen, ihren Booster bekommen haben. Ist nur eine Person über 13 Jahre nicht zum dritten Mal lebensrettend gepikst, muss das Familiengericht entscheiden: Alle zusammen? Dann aber ohne den Boosterzauderer? Oder jeder für sich allein, im Einklang mit den aktuellen Maßnahmen?
Was macht das mit Familien, fragen die einen besorgt. Was macht das Virus, trifft es auf ganze Vulnerablenversammlungen, in die sich ein ungeboosterter Gefahrenherd eingeschlichen hat, sagen die anderen. Die umfassenden Corona-Schutzverordnungen entscheiden hier klar: Erlaubt ist eine Ansteckungskette, in der sich jeweils zwei Familienmitglieder aus einem Haushalt mit der Familie des oder der Ungeboosterten treffen. Das kann an einem Tag erfolgen, oder aber verteilt über die Feiertage. So haben am Ende auch alle alle gesehen und gemeinsam gefeiert. Nicht aber gleichzeitig!
Schuld sind die Säumigen
Schuld sind die Säumigen, die Verweigerer und Corona-Verbrecher, die nicht den Staat und seine Schutzbemühungen infrage, sondern sich selbst die Frage stellen müssen, ob sie es nicht selbst provoziert haben. Ein Weihnachten in Eigenverantwortung kann nicht Sinn der Festtage sein, denn nicht im ÖPNV, in den Fabriken, den Büros, auf den Fußballplätzen oder in Behörden, Schulen, Parlamenten, Kneipen, Theatern und Universitäten finden sich die hot spots der Virenverbreitung. Sondern im sogenannten privaten Bereich, in den der Staat nur mit Mühe hineinkontrollieren kann.
Weihnachten feiern trotz hoher Corona-Risiken bei Kindern und Großeltern wird möglich sein, doch Familienmitglieder, die sich aus Überzeugung nicht boostern lassen, weil sie vielleicht sogar Anhänger von Verschwörungsmythen sind, bleiben diesmal außen vor. Das tut weh. Aber vielleicht ist es ihnen ja eine Lehre für das nächste Jahr.